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Die Jugendräte

Der Jugendrat stellt sich vor

Gruppenfoto Jugendrat


Der Jugendrat ist eine regierungsrätliche Kommission des Kantons Basel-Landschaft. Damit ist der Jugendrat in der Lage, mit Vernehmlassungen auf Vorlagen zu reagieren und direkt in das politische Geschehen des Kantons - aus der Sicht der Jugendlichen heraus - Einfluss zu nehmen. Mit der Petition kann der Jugendrat Anstösse für neue Gesetze, die Gestaltung des öffentlichen Freiraums (Jugendkulturräume, Nachtbus), usw. geben.


Der Jugendrat ist die Exekutive einer Vernetzung von über 1000 Jugendlichen aus dem Kanton Basel-Landschaft und ausserdem im Dachverband Schweizer Jugendparlamente (DSJ) mit den Jugendräten anderer Kantone zusammengeschlossen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zu einer unkomplizierten und direkten Umsetzung von Anliegen und Ideen.


Auch pflegt der Jugendrat über diverse Organisationen Kontakt zu den Jugendinstitutionen im benachbarten Ausland. Im Laufe des knapp sechsjährigen Bestehens konnte der Jugendrat viele kleinere und grössere Erfolge feiern, die auch in der Öffentlichkeit stets grosses Interesse fanden.


Der Jugendrat setzt sich aus neun Mitgliedern - mindestens vier Frauen -, zwischen 14 und 26 Jahren zusammen. Der Beruf, das Alter, das Geschlecht und der Wohnsitz sind ausschlaggebend für die Mitarbeit im Jugendrat, damit ist für ein ausgeglichenes politisches Engagement gewährleistet. Wichtigste Anforderung ist aber das politische Interesse.


Der Regierungsrat wählt die Mitglieder. An jeder Sitzung nimmt ein Vertreter des Kantons (Thomas Rutishauser, Stv. Generalsekretär der BKSD) und ein Vertreter der Gemeinden (Peter Küng) beratend teil.



Aufgaben des Jugendrates Baselland

Die Interessen der Jugend gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten

Die Jugend für die Belange der Politik zu sensibilisieren

Zu Vernehmlassungsvorlagen des Regierungsrates Stellung nehmen

Dem Regierungsrat Anregungen im Sinne einer Petition vorlegen

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